AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Alternative Haustechnik GmbH
Lanterstraße 36, 46539 Dinslaken


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Angebote, Lieferungen, Werkleistungen, Installationen und sonstige Leistungen der Alternative Haustechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).

(2) Die AGB finden Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch die Geschäftsführung zugestimmt wurde. Eine Zustimmung durch Monteure, Außendienstmitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen genügt nicht.

(4) Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Garantien oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Technische Vorgaben, Installationsrichtlinien sowie Wartungs- und Bedienhinweise sind Bestandteil des Vertrags. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese vor Durchführung der Arbeiten zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung zu verweigern oder Mehraufwand gesondert zu berechnen.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages können insbesondere sein:

  • Installation, Wartung und Instandhaltung von Heizungsanlagen (insbesondere Wärmepumpen, Fußbodenheizungen, Gasheizungen, Fernwärmeanschlüsse)

  • Planung und Installation von Photovoltaikanlagen

  • Sanitärinstallationen und damit verbundene Dienstleistungen

  • Modernisierungs- und Reparaturarbeiten im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(3) Technische Beschreibungen, Maße, Zeichnungen oder Leistungsangaben dienen der Leistungsbeschreibung, stellen jedoch keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden.

(4) An Angeboten, Kalkulationen, Plänen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.


§ 3 Angebote, Preise und Gefahrübergang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen – inklusive der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, insbesondere Mehrarbeiten aufgrund geänderter technischer oder baulicher Gegebenheiten, werden gesondert berechnet.

(4) Bei Lieferungen geht die Gefahr mit Übergabe an den Auftraggeber über. Bei Werkleistungen erfolgt der Gefahrübergang mit Abnahme der Leistung.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Rechnungen sind – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.

(2) Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug (§ 286 BGB). Die Geltendmachung eines früheren Verzugs durch Mahnung bleibt unberührt.

(3) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.


§ 5 Abnahme und Mängelrechte

(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Übergabe oder Fertigstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, sind Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser Mängel ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Neuherstellung obliegt dem Auftragnehmer.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.

(5) Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn der Mangel lediglich unerheblich ist.

(6) Gewährleistungsansprüche entfallen insbesondere bei:

  • unsachgemäßer Nutzung oder Überbeanspruchung,

  • Nichtbeachtung von Installations-, Wartungs- oder Pflegehinweisen,

  • eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen durch Dritte,
    sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Umstände für den Mangel ursächlich waren.

(7) Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs trägt – soweit gesetzlich zulässig – der Auftraggeber.


§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien, Anlagen und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln.


§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts müssen Sie uns:

Alternative Haustechnik GmbH
Lanterstraße 36
46539 Dinslaken
E-Mail: info@alternativehaustechnik.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs erstatten wir alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin begonnen haben und Sie zugleich bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.


§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.